Denn nach Informationen von BILD hat die Ex-Frau von Tennis-Legende Boris Becker (57) am 22. Januar einen Gerichtstermin, der ihre Reise in den australischen Dschungel verhindern könnte.
Das Hindernis daran: Alle Teilnehmer der RTL-Show weilen zu diesem Zeitpunkt bereits in Down Under.
Demnach soll die 48-Jährige zwei Tage vor Start der TV-Ausstrahlung persönlich zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München erscheinen. Grund soll eine laufende Klage ihres Ex-Liebhabers Pierre Uebelhack (49) sein.
Insgesamt fordert der TV-Manager eine Gesamtsumme von 218.253,37 Euro von der gebürtigen Niederländerin.
Wie das Medium weiter berichtet, stehen die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung bis zum oben genannten Datum schlecht.
So soll das Model zuletzt sogar eine angebotene Vergleichssumme im niedrigen sechsstelligen Bereich abgelehnt haben, da sie diese angeblich nur in Raten zahlen könne.
Allerdings könnte die 48-Jährige von einem Trick Gebrauch machen. Denn in einem Zivilprozess bestehe für die mündliche Verhandlung auch die Möglichkeit, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen.
Dafür müsse jedoch ein Antrag gestellt werden und ob diesem nachgekommen wird „entscheidet das Gericht“, so das Landgericht München.
Georgina Fleur nach Dschungel-Sieg: Das macht sie mit dem Preisgeld!
Demnach habe Becker ihre Teilnahme am Dschungelcamp auch nicht mit dem Richter abgesprochen. Auch um Erlaubnis, dem Prozess fernbleiben zu dürfen, habe sich nicht gefragt.
Die neue Ausgabe von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ startet am 24. Januar 2025. Neben der 48-Jährigen sollen wohl auch unter anderem Yeliz Koc (31), Nina Bott (46) und Timur Ülker (35) um die Dschungelkrone kämpfen.
Denn nach Informationen von BILD hat die Ex-Frau von Tennis-Legende Boris Becker (57) am 22. Januar einen Gerichtstermin, der ihre Reise in den australischen Dschungel verhindern könnte.
Das Hindernis daran: Alle Teilnehmer der RTL-Show weilen zu diesem Zeitpunkt bereits in Down Under.
Demnach soll die 48-Jährige zwei Tage vor Start der TV-Ausstrahlung persönlich zu einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München erscheinen. Grund soll eine laufende Klage ihres Ex-Liebhabers Pierre Uebelhack (49) sein.
Insgesamt fordert der TV-Manager eine Gesamtsumme von 218.253,37 Euro von der gebürtigen Niederländerin.
Wie das Medium weiter berichtet, stehen die Chancen auf eine außergerichtliche Einigung bis zum oben genannten Datum schlecht.
So soll das Model zuletzt sogar eine angebotene Vergleichssumme im niedrigen sechsstelligen Bereich abgelehnt haben, da sie diese angeblich nur in Raten zahlen könne.
Allerdings könnte die 48-Jährige von einem Trick Gebrauch machen. Denn in einem Zivilprozess bestehe für die mündliche Verhandlung auch die Möglichkeit, sich von einem Anwalt vertreten zu lassen.
Dafür müsse jedoch ein Antrag gestellt werden und ob diesem nachgekommen wird „entscheidet das Gericht“, so das Landgericht München.
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Demnach habe Becker ihre Teilnahme am Dschungelcamp auch nicht mit dem Richter abgesprochen. Auch um Erlaubnis, dem Prozess fernbleiben zu dürfen, habe sich nicht gefragt.
Die neue Ausgabe von „Ich bin ein Star – Holt mich hier raus!“ startet am 24. Januar 2025. Neben der 48-Jährigen sollen wohl auch unter anderem Yeliz Koc (31), Nina Bott (46) und Timur Ülker (35) um die Dschungelkrone kämpfen.