Opferfamilie entsetzt: Mörder (38) führt Schüler durch Ausstellung | Regional


Halle (Sachsen-Anhalt) – Es ist gerade mal drei Monate her, dass die Schwur-Richter Mario G. (38) wegen „Mordes aus Heimtücke“ zu lebenslanger Haft verurteilten. Jetzt darf der Gassigeh-Killer im Knast Berufsschulklassen durch eine Anne-Frank-Ausstellung führen. Die Eltern seines Opfers laufen Sturm.

Als „Ausstellungsführer Mario“ war G. sogar in einem MDR-Beitrag und einem Zeitungsartikel zu sehen. Für die Opfer-Familie ist das ein Schlag ins Gesicht. Die Eltern des ermordeten Tino E. (†49) machen ihre Wut deshalb öffentlich.

Vater des Opfers: „Wir sind zutiefst entsetzt“

Mutter Ulla zu BILD: „Was für ein Hohn, wenn man bedenkt, wie heimtückisch und brutal er unseren Sohn umgebracht hat.“ Vater Bernd: „Wir sind zutiefst entsetzt und empfinden es unerträglich!“

Beim Strafprozess vor dem Landgericht versteckte der Gassigeh-Killer sein Gesicht hinter einem Aktenordner

Beim Strafprozess vor dem Landgericht versteckte der Gassigeh-Killer sein Gesicht hinter einem Aktenordner

Foto: THILO SCHOLTYSECK

Verurteilter Killer meldete sich als Ausstellungsführer

Die Ausstellung des Anne-Frank-Zentrums, die der Mörder in der JVA Halle, dem sogenannten „Roten Ochsen“, begleitet und erklärt, tourt seit 2015 durch Deutschland und wird bundesweit in Schulen, Jugendeinrichtungen und Justizvollzugsanstalten gezeigt. In Halle endete sie regulär am Donnerstag.

Im Regionalfernsehen präsentierte sich Mario G. (Zweiter von links) offen - sein Verbrechen verschwieg er

Im Regionalfernsehen zeigte sich Mario G. (2.v.l.) zur Ausstellungseröffnung offen mit Besuchern

Foto: MDR

Zur Auswahl der Strafgefangenen, die zu „Ausstellungsführern“ angeleitet werden, erklärt Dina Blauhorn, Pressesprecherin des Anne-Frank-Zentrums: „Das Zentrum kennt die Taten der ausgewählten Inhaftierten nicht, da wir ihnen als Teilnehmern unserer Bildungsangebote offen begegnen wollen.“

Klares Ausschlusskriterium: Die Zusammenarbeit mit Gefangenen, die ein geschlossenes antisemitisches, rechtsextremes oder in anderer Hinsicht menschenfeindliches Weltbild haben, ist nicht erwünscht.

Im „Roten Ochsen“ wird die Anne-Frank-Ausstellung Strafgefangenen und Schulklassen gezeigt

Im „Roten Ochsen“ wird die Anne-Frank-Ausstellung Strafgefangenen und Schulklassen gezeigt

Foto: Thilo Scholtyseck, ullstein bild – United Archives

Menschen in aller Welt kennen das Tagebuch der Anne Frank, die sich mit ihrer Familie vor den Nazis versteckte und mit 15 Jahren im KZ Bergen-Belsen starb. Seit Ende August präsentieren zwei Haftanstalten in Halle die Schau unter dem Titel „Lasst mich ich selbst sein“.

Auch Schulklassen können die Wanderausstellung hinter Gefängnismauern besuchen. Die angebotenen Schultermine waren innerhalb kürzester Zeit ausgebucht. Das Besondere: Die Schau wird ihnen von Strafgefangenen präsentiert, die dafür in einem zweitägigen Kurs vom Anne-Frank-Zentrum angeleitet wurden.

Mordopfer Tino E. (†49) und Anne-Sophie wollten in diesem Jahr heiraten. Ihr Ex-Mann Mario G. (38) soll den neuen Lebensgefährten vorsätzlich erschlagen haben

Mordopfer Tino E. (†49) und Anne-Sophie wollten in diesem Jahr heiraten. Ihr Ex-Mann Mario G. (38) soll den neuen Lebensgefährten vorsätzlich erschlagen haben

Foto: Repro THILO SCHOLTYSECK

Insgesamt elf Gefangene meldeten sich freiwillig für den Dienst als Ausstellungsbegleiter („Peer-Guide“), darunter auch Mario G., der Gassigeh-Mörder von Sietzsch.

Auf BILD-Anfrage versichert das Justizministerium, dass Mario G. „zu keiner Zeit mit Schülerinnen und Schülern im Kindesalter in Kontakt gekommen ist“. Die Sicherheit der Ausstellungsbesucher sei zu jeder Zeit gewährleistet gewesen.

Opfer Tino E. bei Gassi-Runde erschlagen

Mario G. ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil er am Reformationstag 2023 Tino E. erschlagen haben soll, als der vormittags auf Gassi-Runde mit Familienhund „Keks“ unterwegs war. Mutmaßliches Tatmotiv: Opfer und Verurteilter liebten dieselbe Frau.

G. bestritt bis zuletzt die Tat und legte Berufung ein. Aktuell prüft der Bundesgerichtshof die Entscheidung aus Halle auf mögliche Rechtsfehler.

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