Landgericht Düsseldorf
Maximilian Krahs (r.) Klage gegen Jan Böhmermann wurde abgewiesen.
© IMAGO/Horst Galuschka / IMAGO/Nordphoto
Es geht um eine angebliche Champagner-Bestellung auf dem Oktoberfest: Der AfD-Politiker Maximilian Krah hat gegen TV-Moderator Jan Böhmermann geklagt – und verloren.
Der AfD-Politiker Maximilian Krah hat in einem skurrilen Champagner-Streit mit dem TV-Moderator
Krah wollte dem Moderator die Behauptung verbieten lassen, dass der Politiker auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt habe.
Jan Böhmermann habe keine eigene Behauptung über Maximilian Krah aufgestellt
Laut Urteil hat Krah keinen Anspruch auf Unterlassung, weil Böhmermann in seinem Podcast „Fest & Flauschig“ gar keine eigene Behauptung aufgestellt habe. Vielmehr habe er lediglich die Zuschrift eines Zuhörers wörtlich wiedergegeben und dies auch ausreichend kenntlich gemacht.
Zudem habe Böhmermann den Podcast schon kurz nach Veröffentlichung aktualisiert, so dass die Ursprungsbehauptung dort nicht mehr zu finden sei. So hatte Böhmermann in dem Podcast die zunächst genannte Zahl von 200 bestellten Champagnerflaschen auf 50 reduziert und korrigiert, dass die Flaschen nicht vom AfD-Mann Krah persönlich, sondern von dessen Tisch aus bestellt worden seien.
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Berufung eingelegt werden. Krah teilte auf dpa-Anfrage mit, er werde die Urteilsbegründung auswerten und dann über die Berufung entscheiden. (dpa/bearbeitet von vit)
„So arbeitet die Redaktion“ informiert Sie, wann und worüber wir berichten, wie wir mit Fehlern umgehen und woher unsere Inhalte stammen. Bei der Berichterstattung halten wir uns an die Richtlinien der Journalism Trust Initiative.
Landgericht Düsseldorf
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Der AfD-Politiker Maximilian Krah hat in einem skurrilen Champagner-Streit mit dem TV-Moderator
Krah wollte dem Moderator die Behauptung verbieten lassen, dass der Politiker auf dem Münchner Oktoberfest 200 Flaschen Champagner für das gesamte Festzelt bestellt habe.
Jan Böhmermann habe keine eigene Behauptung über Maximilian Krah aufgestellt
Laut Urteil hat Krah keinen Anspruch auf Unterlassung, weil Böhmermann in seinem Podcast „Fest & Flauschig“ gar keine eigene Behauptung aufgestellt habe. Vielmehr habe er lediglich die Zuschrift eines Zuhörers wörtlich wiedergegeben und dies auch ausreichend kenntlich gemacht.
Zudem habe Böhmermann den Podcast schon kurz nach Veröffentlichung aktualisiert, so dass die Ursprungsbehauptung dort nicht mehr zu finden sei. So hatte Böhmermann in dem Podcast die zunächst genannte Zahl von 200 bestellten Champagnerflaschen auf 50 reduziert und korrigiert, dass die Flaschen nicht vom AfD-Mann Krah persönlich, sondern von dessen Tisch aus bestellt worden seien.
Gegen die Entscheidung des Gerichts kann Berufung eingelegt werden. Krah teilte auf dpa-Anfrage mit, er werde die Urteilsbegründung auswerten und dann über die Berufung entscheiden. (dpa/bearbeitet von vit)
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