Zum 1. Januar 2025 steigen die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent für Pflegebedürftige. Wir haben die wichtigsten Infos!
AOK PLUS – Immer mehr Menschen in Sachsen und Thüringen sind auf Pflege angewiesen. Für sie gibt’s jetzt gute Nachrichten!
Denn zum 1. Januar 2025 steigen die Pflegeleistungen um 4,5 Prozent. Wer zu Hause oder in einem Heim gepflegt wird, bekommt dann mehr Geld.
Die AOK PLUS erklärt, was ab dem neuen Jahr gilt.
Zum 1. Januar steigen die Pflegeleistungen
Viele Pflegebedürftige wünschen sich, zu Hause in ihrer vertrauten Umgebung bleiben zu dürfen.
In dieser ambulanten Pflege haben Personen ab Pflegegrad 2 einen Anspruch auf Pflegegeld und sogenannte Pflegesachleistungen.
Pflegegeld erhalten die Menschen, bei denen ein Angehöriger oder eine andere Person, zum Beispiel ein Freund oder Nachbar, die Pflege übernimmt.
Das Pflegegeld steigt ab Januar auf folgende Beträge:
Pflegegrad 2: 347 Euro (bisher 332 Euro)
Pflegegrad 3: 599 Euro (bisher 573 Euro)
Pflegegrad 4: 800 Euro (bisher 765 Euro)
Pflegegrad 5: 990 Euro (bisher 947 Euro)
Im Gegensatz dazu sind Pflegesachleistungen Dienste, die zum Beispiel ein ambulanter Pflegedienst oder ein Betreuungsdienst anbietet.
Die Abrechnung führt der Pflegedienst direkt mit der Pflegekasse durch.
Das Budget für Sachleistungen steigt wie folgt:
Pflegegrad 2: 796 Euro (bisher 761 Euro)
Pflegegrad 3: 1.497 Euro (bisher 1.432 Euro)
Pflegegrad 4: 1.859 Euro (bisher 1.778 Euro)
Pflegegrad 5: 2.299 Euro (bisher 2.200 Euro)
Und der Zuschuss für wohnumfeldverbessernde Maßnahmen steigt von 4.000 Euro auf 4.180 Euro.
Möchten pflegebedürftige Menschen zu Hause wohnen bleiben und ihre vier Wände an die neue Situation anpassen, unterstützt die Pflegekasse auf Antrag notwendige Umbaumaßnahmen finanziell.
Nachbarschaftshelfer können viele Aufgaben übernehmen
Menschen mit Pflegegrad 1 können monatlich einen sogenannten Entlastungsbetrag nutzen.
Dieser steigt ab dem 1. Januar 2025 auf 131 Euro. Das Angebot soll pflegende Angehörige entlasten oder pflegebedürftige Personen im Alltag unterstützen.
Im Jahr 2023 nutzten allein über 65 Prozent der AOK PLUS-Versicherten in häuslicher Pflege diese Leistung, über 180 Millionen Euro wurden ausgezahlt.
Mit dem Geld können beispielsweise Nachbarschaftshelfer engagiert werden. Ein Nachbarschaftshelfer kann dabei folgende Aufgaben übernehmen: Einkäufe erledigen, einfache Haushaltsarbeiten übernehmen oder die Pflegebedürftigen bei einem Arztbesuch begleiten.
Pflegebedürftige
in Sachsen und Thüringen können Nachbarn, Freunde oder Ehrenamtliche engagieren,
sofern diese einen zertifizierten Kurs absolviert haben.
In Thüringen gilt bis
Ende 2025 eine Übergangsregelung, die auch ohne Schulung eine Registrierung als
Helfer bei der Pflegekasse erlaubt.
Pflege im Pflegeheim
Ist die Pflege zu Hause nicht möglich, ist die professionelle Betreuung in einer stationären Pflegeeinrichtung die Alternative.
Die AOK PLUS und andere Pflegekassen übernehmen für ihre Versicherten jeweils einen Teil der Kosten. Auch hier können die Menschen ab dem neuen Jahr mit mehr rechnen:
Pflegegrad 1: 131 Euro (bisher 125 Euro)
Pflegegrad 2: 805 Euro (bisher 770 Euro)
Pflegegrad 3: 1.319 Euro (bisher 1.262 Euro)
Pflegegrad 4: 1.855 Euro (bisher 1.775 Euro)
Pflegegrad 5: 2.096 Euro (bisher 2.005 Euro)
Wusstet Ihr, dass die AOK PLUS Euch bei der Suche nach einem geeigneten Pflegedienst, einer Einrichtung für die Tages- und Nachtpflege, einem Pflegeheimen, einer Kurzzeitpflege oder anderem unterstützt?
Im AOK-Pflegenavigator erhaltet Ihr umfangreiche Informationen, beispielsweise die Prüfnote von Pflegediensten aus dem aktuellen Transparenzbericht und für Pflegeheime umfangreiche Angaben zur Versorgungsqualität.
Alle Angebote im Pflegenavigator der AOK sind stets aktuell und qualitätsgeprüft!