Gegendarstellung – Start up – der welt › Wirtschaft


In der Onlineausgabe von “Der Standard” schreiben Sie in einem Artikel vom 12.7.2024 mit der Überschrift “Van-Sharing-Start-up im Visier der Konsumentenschützer” ( “Die Fahrzeuge werden von Standortpartnern, wie etwa der Heimwerkerkette Obi oder der Gartencenterkette Bellaflora, gestellt, […] Die Einnahmen werden geteilt.” Das ist unrichtig und in Bezug auf die Einnahmenteilung irreführend unvollständig. Die über 123-Transporter angebotenen Fahrzeuge werden nicht von Standortpartnern wie Obi oder Bellaflora gestellt. Diese Unternehmen stellen einen Teil ihrer Parkplätze für das Abstellen der Fahrzeuge zur Verfügung. Die Einnahmen aus der Fahrzeugvermietung werden nicht mit Standortpartnern geteilt. Die Fahrzeuge werden an 123-Transporter von regionalen Flottenpartnern zur Verfügung gestellt. Die Einnahmen werden nur mit den Flottenpartnern geteilt.

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