Von Benno Schwinghammer
New York / Los Angeles – Der wegen Sexualstraftaten angeklagte US-Rapper Sean „Diddy“ Combs (55) bleibt weiter in Haft. Der zuständige Richter Arun Subramanian lehnte einen entsprechenden Antrag auf Entlassung aus dem Gefängnis ab, wie mehrere US-Medien übereinstimmend berichteten.
Combs Anwälte hatten ein Kautionspaket in Höhe von etwa 50 Millionen Dollar (cica 47,4 Millionen Euro) angeboten, damit ihr Mandant in den Hausarrest wechseln darf. Ein solches Gesuch war zuvor bereits zwei Mal abgelehnt worden.
Seite Mitte September sitzt Combs in Untersuchungshaft. Dem Rapper werden von der Staatsanwaltschaft in New York unter anderem Sexhandel, organisierte Kriminalität und andere Vergehen vorgeworfen.
Combs plädierte auf nicht schuldig. Der Prozessbeginn ist derzeit vorläufig auf Mai festgesetzt.
Zudem gibt es eine Reihe Zivilklagen wegen sexuellen Missbrauchs. Eine Anwaltskanzlei in Houston im US-Bundesstaat Texas teilte kürzlich mit, sie vertrete 120 Menschen mit Vorwürfen gegen den Rapper.
Combs gehörte mit Hits wie „I’ll Be Missing You“ oder „Bad Boy For Life“ in den vergangenen Jahrzehnten zu den erfolgreichsten Rappern der Welt.
Im Laufe seiner Karriere nutzte er unter anderem die Pseudonyme „Puff Daddy“, „P. Diddy“ und „Diddy“.